23.04.2014

Ich teste die Justin Bieber Zahnbürste.

Damit hätten selbst Belieber nicht gerechnet, es gibt mal wieder ein neues Video. Diesmal teste ich eine singende Justin Bieber Zahnbürste. Doch das ist nicht alles. Plötzlich geschieht unerwartetes.


Kaufen kann man die Zahnbürste hier: Amazon-Link

Die DM-Scheine sind übrigens Props und nicht echt.
War witzig nochmal damit herumzuhantieren....

So wird man bei You-Tube bezahlt...

Die Scheine die Tüte und die Blaue Mauritius
Money, Money, Money.
Die Scheine sind billig gedruckt und ausgeschnitten. Wer nah rankommt sieht das sofort.
Um das ganze realisitisch aussehen zu lassen habe ich alle Scheine mit einem Fettstift (Labello) Eingerieben, Handcreme geht auch. Danach  habe ich sie zerknüllt und wieder geglättet. Schlussendlich wurden sie aufgerollt und dann mit den Kanten über die Hand gerieben das erzeugte einen überzeugenden Used-Look. Zum Schluss hab ich sie nochmal in staubigem Sand verbuddel und wieder ausgegraben hat meiner Ansicht nach aber nichts verbessert hat.

Um Probleme zu vermeiden ist die Rückseite der Scheine eindeutig als nicht echt zu erkennen.

Die Mauritius ist genauso Produziert. Ich hab mir die mühe gemacht auf der Rückseite noch eine vergilbte Gummierung anzubringen was man im Video leider nicht sieht. Das habe ich mit einer mischung aus kaffe und Uhu sehr gut hinbekommen. (Wer Fragen zur Erstellung hat darf sich bei mir melden.)

Nachtrag die Bundesbank sieht das so:
die Deutsche Mark ist kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Gemäß drittem
Euroeinführungsgesetz besteht auch kein strafrechtlicher Schutz gegenüber
DEM-Falschgeld mehr, die Vokabel "Falschgeld" trifft also auf
DEM-Reproduktionen nicht mehr zu. Dennoch hängt es von den genauen
Umständen ab, ob DEM-Reproduktionen zulässig sind oder nicht.
Die Deutsche Mark wird von der Deutschen Bundesbank zeitlich unbefristet
in Euro umgetauscht. Damit sind DEM-Banknoten nach wie vor werthaltig.
Wenn ein Betrugsdelikt unter Zugrundelegung dieses Wertes beabsichtigt
oder durchgeführt wird, dann handelt es sich zwar nicht um ein
Falschgelddelikt, sondern um ein Betrugsdelikt.
Gemäß § 127 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist die Herstellung sowie
der Vertrieb von Material, das zur Imitation von Sicherheitsmerkmalen
von (irgendwelchen) Banknoten geeignet ist, unzulässig.
Schließlich ist noch das Urheberrecht zu berücksichtigen.

(Zitat aus diesem Forum)

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